Grundlegendes zur Lebensversicherung

Wie sich bereits aus dem Namen herleiten lässt, besteht die wesentliche Funktion einer Lebensversicherung in der Absicherung des Lebens des Versicherungsnehmers.
Eine Versicherungsleistung ist dann vorgesehen, wenn ein Ereignis eintritt, das im Rahmen der jeweiligen Versicherung als Versicherungsfall definiert ist. Dabei kann als Ereignis definiert werden, wenn der Versicherungsnehmer einen festgelegten Stichtag erlebt, ebenso aber auch, wenn eine Gefahr eintritt, die im Zusammenhang mit dem Leben des Versicherungsnehmers steht, beispielsweise eine schwere Erkrankung, Berufsunfähigkeit oder das Ableben.

Grundsätzlich steht das Ereignis, das eine Versicherungsleistung begründet, immer im Zusammenhang mit dem menschlichen Leben und aus diesem Grund wird in diesem Zusammenhang auch nicht von einem Schadensfall, sondern immer von einem Versicherungsfall gesprochen.
Innerhalb der Lebensversicherungsprodukte gibt es unterschiedliche Modelle, die sich grundsätzlich danach unterscheiden, welche Ereignisse als Versicherungsfälle definiert sind, in welcher Form Kapital gebildet wird, zu welchem Zeitpunkt eine Versicherungsleistung erfolgt und wie die Ablaufleistung ausbezahlt wird.
Die meisten Lebensversicherungen sehen hinsichtlich der Auszahlung der Ablaufleistung ein Kapitalwahlrecht vor. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann wählen, ob das Geld in Form einer monatlichen Rente, einer einmaligen Kapitalleistung oder als Kombination aus Rente und größerer Geldsumme ausbezahlt werden soll. Zudem gliedern sich Lebensversicherungen grundsätzlich in zwei große Gruppen, nämlich einerseits in kapitalbildende Lebensversicherungen und andererseits in Risikolebensversicherungen.
Im Rahmen von kapitalbildenden Lebensversicherungen wird ein Guthaben angespart, wobei diese Versicherungen meist sowohl auf den Erlebensfall als auch auf den Todesfall ausgerichtet sind. Erlebt der Versicherungsnehmer den vertraglich festgelegten Stichtag, erfolgt die Auszahlung an ihn, verstirbt der Versicherungsnehmer, erfolgt die Auszahlung an eine oder mehrere von ihm begünstigte Personen. Die ausgezahlte Summe setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, einer garantierten Mindestverzinsung sowie möglichen, jedoch nicht garantierten Überschüssen zusammen.

Neben der klassischen Variante von kapitalbildenden Lebensversicherungen besteht die Möglichkeit, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen, bei der die Beiträge in Wertpapieren angelegt werden. Die Ablaufleistung, die nicht garantiert werden kann, ergibt sich aus den Wertentwicklungen der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Fälligkeit, so dass bei einer positiven Entwicklung höhere Gewinne, jedoch auch Verluste bei einer negativen Entwicklung möglich sind.
Risikolebensversicherungen dienen ausschließlich der Absicherung von Hinterbliebenen, als Kapitalanlage sind sie eher nicht geeignet. Bei einer Risikolebensversicherung erfolgt eine Versicherungsleistung nur dann, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, häufig ist es allerdings möglich, eine höhere Ablaufleistung im Fall eines Unfalltodes zu vereinbaren.
Neben ihrer Funktion zur Absicherung der Hinterbliebenen kommen Risikolebensversicherungen häufig auch zur Absicherung von Krediten und Darlehen zum Einsatz. Die Höhe der Versicherungsprämien für Lebensversicherungen ergibt sich aus dem Alter und teils auch Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand, der Laufzeit sowie der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Als Faustregel gilt dabei, dass eine Lebensversicherung umso effektiver und günstiger ist, je früher sie abgeschlossen wird.