Sauberkeit in sanitären Anlagen - Hygienevorschriften und HilfsmittelGeschichtlicher HintergrundIn einem Wiener Krankenhaus für Geburtshilfe arbeiteten im 19. Jahrhundert Medizinstudenten. Bevor sie nach Leichensektionen dort an die Patientinnen herantraten, wuschen sie sich nicht einmal die Hände, geschweige denn, dass sie Einweghandschuhe trugen. Die daraus resultierende Ansteckung vieler Frauen mit dem gefürchteten Kindbettfieber, brachte der Assistenzarzt Ignaz Semmelweis erstmals damit in Zusammenhang. Dadurch wurde er zum Vater der modernen Hygiene.Vorsichtsmaßnahmen in EinrichtungenHeute sind diese Erkenntnisse in der modernen Mikrobiologie weiterentwickelt und haben Eingang in die Praxis der Hospitäler und Pflegeheime gefunden. Ohne Einweghandschuhe würde heute kein Mediziner mehr sezieren oder operieren.Hygiene ist heute ein Thema in allen Lebensbereichen. Beispielsweise in Toiletten und Badezimmern müssen wir wachsam sein. Insbesondere sind es diejenigen sanitären Anlagen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, denen verstärktes Augenmerk gilt, da hier geschwächte Menschen vor mikrobieller Exposition geschützt werden müssen. Dabei ist der Mensch der Keimträger selber. Nicht nur die infektiösen Spuren, die er hinterlässt, müssen beseitigt werden. Auch im Voraus muss sichergestellt werden, dass es zu möglichst wenig Kontaminierung durch Bakterien, Pilzsporen und Viren kommt. Alle Menschen, die sanitäre Einrichtungen eines Krankenhauses oder Pflegeheimes täglich betreten und benutzen sind quasi die optimalen Verteiler für die gefährlichen Keime. Das Reinigungspersonal beispielsweise hat zwar keinen direkten Patientenkontakt, ist aber potentiell und ungewollt selbst ein Risiko für die Hygiene. Daher sind einige Vorsichtsmaßnahmen während der Reinigung der sanitären Einrichtungen zu beachten. Die Benutzung von Einmalkitteln oder Einmalschürzen beim Betreten der nächsten Arbeitsstation sowie das Tragen und Wechseln von Einweghandschuhen sollte daher zur selbstverständlichen Pflicht gehören. Das Waschen und Desinfizieren der Hände zählt trotz Tragens von Schutzkleidung natürlich weiterhin zur Hygiene während aller Tätigkeiten in Toiletten und Bädern. Verordnungen und RichtlinienEine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen schreiben in allen relevanten Bereichen die Maßnahmen zur Krankheitsverhütung vor. Die wichtigste Rechtsnorm ist in diesem Zusammenhang das Infektionsschutzgesetz, das vor 10 Jahren das Bundesseuchengesetz ablöste. Aus diesem Gesetzt abgeleitet sind die Verordnungen der Nationalen Hygienekommission. Die entsprechenden Vorschriften regeln auch die Behandlung sanitärer Anlagen bis hin zu Einzelmaßnahmen wie die Benutzung von Desinfektionsmitteln und das Tragen von Einweghandschuhen. In den meisten Krankenhäusern wird so auch die Reinigung der Sanitären Anlagen unter der Leitung der Hygieneteams durchgeführt. Diese speziellen Teams, bestehend aus Hygienefachpersonal, unterstehen ihrerseits der Nationalen Hygienekommission. |
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